Wasserbezug ab Hydranten
Der Bezug von Wasser direkt ab einem Hydranten ist bewilligungspflichtig. Unsachgemässe Bedienung der Hydranten führt zu kostspieligen Sachschäden und Wasserverlusten.
Unbewilligter Bezug kann mit einer Busse bis zu CHF 1000.- geahndet werden.
Neuanschluss an unser Wassernetz
Sie planen einen Neubau, oder möchten Wasser neu von der Wasserversorgung Krummenau beziehen.
Der Neuanschluss wird durch die Wasserversorgung Krummenau geprüft und muss bewilligt sein.
Die Kosten für den Anschluss ans Wassernetz entnehmen Sie bitte dem aktuellen Reglement der Wasserversorgung Krummenau.
Adressänderung
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